§ 39a MStV SNMedienstaatsvertrag
Teleshopping findet mit Ausnahme von Teleshopping-Spots im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht statt.
§ 10 Abs. 5 MStV SNMedienstaatsvertrag
Die Absätze 1 bis 4 gelten auch für Teleshoppingkanäle.
§ 8 Abs. 12 MStV SNMedienstaatsvertrag
Die Absätze 1 bis 11 gelten auch für Teleshoppingkanäle.
Art. 19 Abs. 2 32010L0013RICHTLINIE 2010/13/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) (kodifizierte Fassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Einzeln gesendete Fernsehwerbe- und Teleshoppingspots sind im Rahmen von Sportveranstaltungen zulässig. Einzeln gesendete Fernsehwerbe- und Teleshoppingspots…