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Für jedes Ausbildungsjahr muss die Schule der auszubildenden Person ein Jahreszeugnis ausstellen.
Im Jahreszeugnis sind insbesondere anzugeben
die Jahresnote als Gesamtnote für die im theoretischen und praktischen Unterricht erbrachten Leistungen,
die Jahresnote als Gesamtnote für die praktischen Einsätze,
etwaige Fehlzeiten während des theoretischen und praktischen Unterrichts und
etwaige Fehlzeiten während der praktischen Ausbildung.
Das Nähere zur Bildung der Jahresnoten regeln die Länder.
Die Jahresnote für die praktischen Einsätze wird von der Schule unter Berücksichtigung der qualifizierten Leistungseinschätzungen nach § 6 Absatz 1 festgelegt. Ist ein praktischer Einsatz am Ende eines Ausbildungsjahres nicht beendet, so erfolgt die Berücksichtigung im nächsten Ausbildungsjahr. Die Jahresnote für die praktischen Einsätze ist im Benehmen mit dem Träger der praktischen Ausbildung festzulegen.
die Jahresnote als Gesamtnote für die praktischen Einsätze,
Für jedes Ausbildungsjahr erteilt die Pflegeschule den Auszubildenden ein Zeugnis über die im Unterricht und in der praktischen Ausbildung erbrachten…
Für jedes Ausbildungsjahr erteilt die Pflegeschule den Auszubildenden ein Zeugnis über die im Unterricht und in der praktischen Ausbildung erbrachten…
Jahreszeugnisse sind staatliche Urkunden und werden in der dualen Berufsausbildung erteilt. In dem Jahreszeugnis wird der erreichte Entwicklungs- und…
Jahreszeugnisse sind staatliche Urkunden, in denen den Schülerinnen und Schülern der erreichte Entwicklungs- und Leistungsstand am Ende einer Klassenstufe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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