Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für jedes Ausbildungsjahr muss die Schule der oder dem Auszubildenden ein Jahreszeugnis ausstellen.
Im Jahreszeugnis sind insbesondere anzugeben
die Jahresnote als Gesamtnote der Fächer des theoretischen und praktischen Unterrichts,
die Jahresnote als Gesamtnote für die praktischen Einsätze,
etwaige Fehlzeiten während des theoretischen und praktischen Unterrichts und
etwaige Fehlzeiten während der praktischen Ausbildung.
Die Jahresnote für den theoretischen und praktischen Unterricht wird aus den Einzelnoten der Lernbereiche gebildet.
Die Jahresnote für alle praktischen Einsätze wird von der Schule unter Berücksichtigung der qualifizierten Leistungseinschätzungen nach § 7 Absatz 1 festgelegt. Ist ein praktischer Einsatz am Ende eines Ausbildungsjahres nicht beendet, so erfolgt die Berücksichtigung im nächsten Ausbildungsjahr. Die Jahresnote für alle praktischen Einsätze ist im Benehmen mit der verantwortlichen Einrichtung der praktischen Ausbildung festzulegen.
die Jahresnote als Gesamtnote für die praktischen Einsätze,
Im Zeugnis sind insbesondere anzugeben
Für jedes Ausbildungsjahr erteilt die Pflegeschule den Auszubildenden ein Zeugnis über die im Unterricht und in der praktischen Ausbildung erbrachten…
Für jedes Ausbildungsjahr erteilt die Pflegeschule den Auszubildenden ein Zeugnis über die im Unterricht und in der praktischen Ausbildung erbrachten…
Jahreszeugnisse sind staatliche Urkunden und werden in der dualen Berufsausbildung erteilt. In dem Jahreszeugnis wird der erreichte Entwicklungs- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.