§ 1 Abs. 2 Nr. 2 DVO-MT-GBerG-NRWVerordnung zur Durchführung des Landesausführungsgesetzes Medizinisch- Technische Gesundheitsfachberufe in Nordrhein-Westfalen
Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie geeignet, wenn sie Kompetenzen gemäß § 4 Absatz 1 der MT-Ausbildungs-…
§ 10 Abs. 2 MTBGGesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie
Die Auszubildenden zur Medizinischen Technologin für Radiologie und zum Medizinischen Technologen für Radiologie sind weiterhin zu befähigen, insbesondere die…
§ 28 Abs. 1 Nr. 3 MTAPrVInhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie
Kompetenzbereich III.
§ 45 Abs. 1 MTAPrVInhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie
Im Fall der Ausbildung in der Radiologie sind Inhalt des praktischen Teils der staatlichen Prüfung Kompetenzen in allen Kompetenzbereichen der Anlage 2.