§ 28 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a MtDBwVWehrtechnikVDVAusbildungsplan
die Lehrgänge der fachtheoretischen Ausbildung und
§ 26 Abs. 2 Nr. 3 MtDBwVWehrtechnikVDVRahmenlehrplan für die fachtheoretische Ausbildung
die allgemeinen Inhalte der Lehrgänge.
§ 27 Abs. 2 Nr. 1 MtDBwVWehrtechnikVDVLehrpläne für die fachtheoretische Ausbildung
die konkreten Lehrinhalte,
§ 36 Abs. 1 Nr. 1 MtDBwVWehrtechnikVDVLeistungsnachweise in den Lehrgängen
im Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst“ zwei Klausuren aus den dort vermittelten Inhalten,
§ 45 Abs. 2 Nr. 1 MtDBwVWehrtechnikVDVInhalte der berufspraktischen Ausbildung
zu den allgemeinen Grundlagen der Wehrtechnik und