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In der fachtheoretischen Ausbildung hat jede Anwärterin und jeder Anwärter folgende Leistungsnachweise zu absolvieren:
im Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst“ zwei Klausuren aus den dort vermittelten Inhalten,
im Lehrgang „Datenverarbeitung“ einen theoretischen und einen praktischen Leistungstest,
im Abschlusslehrgang je eine Klausur in den drei Lehrgebieten des Abschlusslehrgangs sowie
im Einführungs- und im Abschlusslehrgang mindestens je einen Leistungstest.
Die Aufgaben für die Klausuren und für die Leistungstests bestimmt das Bildungszentrum der Bundeswehr. In jeder Klausur und in jedem Leistungstest dürfen Aufgaben aus mehr als einem Lehrgebiet gestellt werden.
Die Aufgabenstellung einer Klausur oder eines Leistungstests muss für alle Klassen eines Lehrganges einheitlich sein. Bei Klausuren und Leistungstests im wehrtechnischen Fachgebiet bezieht sich die Einheitlichkeit der Aufgabenstellung auf das jeweilige wehrtechnische Fachgebiet. Die Leistungsanforderungen in den verschiedenen wehrtechnischen Fachgebieten sollen vergleichbar sein.
Das Bildungszentrum der Bundeswehr kann weitere Leistungstests vorsehen.
Die Lehrenden legen die bewerteten Leistungen der zuständigen Referatsleitung des Bildungszentrums der Bundeswehr vor.
eine Klausur und
„Fachtechnische Grundlagen einzelner wehrtechnischer Fachgebiete“.
fachtechnische Grundlagen des jeweiligen wehrtechnischen Fachgebiets.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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