§ 36 Abs. 1 Nr. 3 MtDBwVWehrtechnikVDVLeistungsnachweise in den Lehrgängen
im Abschlusslehrgang je eine Klausur in den drei Lehrgebieten des Abschlusslehrgangs sowie
§ 31 Abs. 1 MntDBwVVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung
Der Abschlusslehrgang baut ergänzend und vertiefend auf den Lehrinhalten des Einführungslehrgangs und auf den in der praktischen Ausbildung vermittelten…
§ 28 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a MtDBwVWehrtechnikVDVAusbildungsplan
die Lehrgänge der fachtheoretischen Ausbildung und
§ 26 Abs. 2 Nr. 3 MtDBwVWehrtechnikVDVRahmenlehrplan für die fachtheoretische Ausbildung
die allgemeinen Inhalte der Lehrgänge.
§ 14 GtDBwVWehrtechnikVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik
Im Lehrgang „Fachtechnik einzelner wehrtechnischer Fachgebiete“ wird das Wissen, das von den Anwärterinnen und Anwärtern im Hochschulstudium erworben worden…