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Die Gemeinde Vorhelm wird in die Stadt Ahlen eingegliedert.
In die Stadt Ahlen werden weiterhin aus der Stadt Heessen folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Heessen Flur 37 Nrn. 13 bis 15, 17, 18, 40 bis 42, 49, 53, 55 und 56.
Die Gemeinden Altahlen, Dolberg und Neuahlen (Amt Ahlen) werden in die Stadt Ahlen eingegliedert.
In die Stadt Ahaus werden aus der Gemeinde Heek folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Heek Flur 22 Nrn. 6, 8 bis 10, 13 bis 16, 18, 19, 121 bis 146, 147…
Die Gemeinden Wüllen und Ammeln (Amt Wüllen) werden in die Stadt Ahaus eingegliedert.
In die Stadt Heinsberg werden eingegliedert aus der Gemeinde Würm folgende Flurstücke: Gemarkung Würm Flur 4 Nr. 2, 3, 4, 220, 221, 223, 224, 247, 270.
In die Stadt Hilden werden aus der Stadt Haan die Flurstücke: Gemarkung Haan Flur 38 eingegliedert.
Die Gemeinde Linderhausen (Amt Haßlinghausen) wird - mit Ausnahme der in § 4 Abs. 2 Nr. 5, § 6 Abs. 2 Nr. 2 und § 13 Nr. 1 genannten Flurstücke - in die Stadt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.