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Die Städte Bockum-Hövel, Hamm und Heessen - mit Ausnahme der in § 17 Abs. 2 genannten Flurstücke - und die Gemeinden Pelkum, Rhynern - mit Ausnahme der in Absatz 3 genannten Fluren - und Uentrop werden zu einer neuen kreisfreien Stadt zusammengeschlossen. Die Stadt erhält den Namen Hamm.
In die Stadt Hamm werden aus der Stadt Ahlen folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Ahlen Flur 120 Nrn. 23 bis 27 und 29.
In die Stadt Werl werden aus der Gemeinde Rhynern folgende Fluren eingegliedert: Gemarkung Hilbeck Fluren 1 bis 9.
Aus der Gemeinde Rhynern werden in die Stadt Hamm eingegliedert die Flurstücke Gemarkung Rhynern, Flur 1 Nr. 4, 5 und 32.
In die Stadt Tecklenburg werden folgende Flurstücke eingegliedert:
In die Stadt Marl werden die Gemeinden Hamm - mit Ausnahme der in §11 Abs. 2 Nr. 1 genannten Flurstücke - und Polsum - mit Ausnahme der in §12 Abs. 2 genannten…
In die Stadt Heinsberg werden eingegliedert aus der Gemeinde Würm folgende Flurstücke: Gemarkung Würm Flur 4 Nr. 2, 3, 4, 220, 221, 223, 224, 247, 270.
In die neue Gemeinde werden eingegliedert aus der Stadt Hamm die Flurstücke Gemarkung Hamm, Flur 43 Nr. 62 bis 65, 138 bis 153, 156 bis 166, 168, 169, 184, 185,…
In die Stadt Ahaus werden aus der Gemeinde Heek folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Heek Flur 22 Nrn. 6, 8 bis 10, 13 bis 16, 18, 19, 121 bis 146, 147…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.