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Die Gemeinden Diestedde, Liesborn - mit Ausnahme der in § 45 Abs. 2 Nr. 6 genannten Fluren und Flurstücke - und Wadersloh werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Wadersloh.
In die Gemeinde Wadersloh werden aus der Stadt Oelde folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Oelde Flur 305 Nrn. 22, 24, 43 bis 45, 51 und 53 bis 58.
Das Amt Liesborn-Wadersloh wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Wadersloh.
Das Amt Oelde wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Oelde.
In die Gemeinde Raesfeld werden aus der Gemeinde Overbeck folgende Fluren und Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Overbeck Flur 2 ohne die Flurstücke Nrn. 157,…
In die Gemeinde Bad Sassendorf werden aus der Gemeinde Eickelborn folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Eickelborn Flur 4 Nrn. 216 und 657; Flur 5 Nr.…
In die Stadt Wesel werden die Gemeinden Bislich - mit Ausnahme der in §5 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Diersfordt - mit Ausnahme der in §5 Abs. 2 genannten…
In die neue Gemeinde werden eingegliedert: aus der Stadt Waldbröl, Gemarkung Waldbröl a) von Flur 1 die Flurstücke 19 bis 21, 36 bis 46 sowie die entlang bzw.…
In die Gemeinde Wassenberg werden aus der Gemeinde Gerderath folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Gerderath Flur 13 Nr. 113, 114, 195 bis 210, 212 bis…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.