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In die Stadt Bocholt werden die Gemeinden Barlo, Biemenhorst, Hemden, Holtwick, Liedern, Lowick, Mussum, Spork, Stenern und Suderwick eingegliedert.
In die Stadt Bocholt werden ferner aus der Gemeinde Dingden die Flurstücke Gemarkung Dingden Flur 5 ohne die Flurstücke Nrn. 9, 15, 16, 64 bis 71 und 124; Flur 6 Nrn. 7 bis 14, 104, 106 und 107; Flur 17 Nrn. 1 bis 13, 15 bis 25, 59, 65, 66, 78 bis 80, 84 und 86 eingegliedert.
Das Amt Liedern-Werth wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Bocholt.
für den Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Bocholt und den Gemeinden des Amtes Liedern-Werth (Anlage 49 a): [Anlage 49 a]
Die Gemeinden Benninghausen, Bökenförde - mit Ausnahme der in § 48 Abs. 2 Nr. 1 genannten Flurstücke -, Cappel bei Lippstadt, Dedinghausen, Eickelborn - mit…
In die Stadt Hamm werden aus der Stadt Ahlen folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Ahlen Flur 120 Nrn. 23 bis 27 und 29.
In die Stadt Willich werden eingegliedert: aus der Gemeinde Büttgen die Flurstücke: Gemarkung Büttgen Flur 26 ohne Nr. 46, 50, 51, 53 bis 55, 57, 58, 60, 61,…
In die Stadt Münster werden weiterhin eingegliedert:
Das Amt Sendenhorst wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Sendenhorst.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.