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Die Stadt Bevergern und die Gemeinden Dreierwalde, Hörstel - mit Ausnahme der in § 21 Abs. 2 Nr. 1 genannten Flurstücke - und Riesenbeck werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Hörstel und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
In die Stadt Hörstel werden eingegliedert:
aus der Gemeinde Elte das Flurstück:
Gemarkung Elte Flur 6 Nr. 14;
aus der Gemeinde Rheine rechts der Ems die Flur und die Flurstücke:
Gemarkung Rheine rechts der Ems Flur 11 Nrn. 1 bis 23 und 31; Flur 16 ohne die Flurstücke Nrn. 43 und 51; Flur 39 Nrn. 1 bis 12, 15 bis 60, 62 bis 67, 69, 70, 71, 73 bis 80, 85, 86 bis 88; Flur 40 Nrn. 2, 10, 11 und 12; Flur 42 Nrn. 1, 2, 5 bis 7, 8, 9 bis 11 und 19.
Das Amt Riesenbeck wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Hörstel.
aus der Gemeinde Rheine links der Ems die Flur und die Flurstücke:
aus der Gemeinde Bösensell die Flurstücke:
aus der Gemeinde Ibbenbüren-Land die Flurstücke:
aus der Stadt Billerbeck die Fluren und Flurstücke:
aus der Gemeinde Einen die Flurstücke:
aus der Gemeinde Rheine links der Ems die Flurstücke:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.