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Die Stadt Rheine und die Gemeinden Elte - mit Ausnahme des in § 29 Abs. 2 Nr. 1 genannten Flurstücks -, Mesum - mit Ausnahme der in § 32 Nr. 1 und § 35 Nr. 2 genannten Flurstücke -, Rheine links der Ems - mit Ausnahme der in § 32 Nr. 2 und § 35 Nr. 3 genannten Flur und Flurstücke - und Rheine rechts der Ems - mit Ausnahme der in § 29 Abs. 2 Nr. 2 genannten Flur und Flurstücke - werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Rheine und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
In die Stadt Rheine werden aus der Stadt Emsdetten folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Emsdetten Flur 26 Nrn. 1 und 166.
Das Amt Rheine wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Rheine.
aus der Gemeinde Rheine links der Ems die Flurstücke:
die Gemeinde Rheine dem Amtsgericht Rheine,
für den Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Rheine, dem Amt Rheine und den Gemeinden des Amtes Rheine (Anlage 29 a): [Anlage 29 a]
Die Gemeinde Gimbte - mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 Nr. 2 genannten Flurstücke - wird in die Stadt Greven eingegliedert.
Das Amt Rüthen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Rüthen.
Die Stadt Rees - mit Ausnahme der in §7 Abs. 2 genannten Flurstücke - sowie die Gemeinden Empel, Millingen, Groin, Haffen-Mehr - mit Ausnahme der in §5 Abs. 2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.