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Die Stadt Ahaus und die Gemeinden Alstätte, Dorf Ottenstein und Wessum werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Ahaus und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
In die Stadt Ahaus werden aus der Gemeinde Heek folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Heek Flur 22 Nrn. 6, 8 bis 10, 13 bis 16, 18, 19, 121 bis 146, 147 halb, 148, 150 bis 157, 168 bis 172, 179 bis 184, 203, 205 bis 207, 221, 226 bis 233, 237, 238, 241, 242, 244 und 245.
Das Amt Wessum wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Ahaus.
die Gemeinde Ahaus dem Amtsgericht Ahaus,
Die Gemeinden Wüllen und Ammeln (Amt Wüllen) werden in die Stadt Ahaus eingegliedert.
In die Stadt Hamm werden aus der Stadt Ahlen folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Ahlen Flur 120 Nrn. 23 bis 27 und 29.
Die Stadt Beckum und die Gemeinde Neubeckum - mit Ausnahme der in § 16 Abs. 2 genannten Flurstücke - werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die…
In die Stadt Ahlen werden weiterhin aus der Stadt Heessen folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Heessen Flur 37 Nrn. 13 bis 15, 17, 18, 40 bis 42, 49,…
Soweit in den §§ 1 bis 4 die neue Stadt Anröchte genannt ist, tritt an ihre Stelle die neue Gemeinde Anröchte.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.