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Die kreisfreie Stadt Münster sowie die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf gehören zum Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichts Münster, die kreisfreie Stadt Hamm sowie der Kreis Soest zum Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichts Arnsberg.
IV. Abschnitt Schlußbestimmungen
das übrige Stadtgebiet zum Bezirk des Amtsgerichts Hamm.
Münster für das Gebiet der kreisfreien Stadt Münster sowie des Kreises Warendorf,
in Münster für das Gebiet der kreisfreien Stadt Münster sowie der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf.
Auf das Kreisrecht und die Kreise (kreisfreien Städte) finden die gemäß a) bis c) geltenden Regelungen für das Ortsrecht der Gemeinden entsprechende Anwendung.
in Münster für das Gebiet der kreisfreien Stadt Münster sowie der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf.
das Polizeipräsidium Münster für seinen Polizeibezirk und die Polizeibezirke der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.