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Die Stadt Erwitte und die Gemeinde Bad Westernkotten - mit Ausnahme der in § 45 Abs. 2 Nr. 2 genannten Flurstücke -, Berenbrock, Böckum, Ebbinghausen, Eikeloh - mit Ausnahme der in § 48 Abs. 2 Nr. 2 genannten Flurstücke -, Horn-Millinghausen, Merklinghausen-Wiggeringhausen, Norddorf, Schallern, Schmerlecke, Seringhausen, Stirpe, Völlinghausen und Weckinghausen werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Erwitte und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
In die Stadt Erwitte werden eingegliedert:
aus der Gemeinde Langeneicke das Flurstück:
Gemarkung Langeneicke Flur 8 Nr. 69;
aus der Stadt Lippstadt die Flur:
Gemarkung Lippstadt Flur 44 ohne die Flurstücke Nrn. 60, 61, 110 bis 114, 164, 165 und 167.
Das Amt Erwitte wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Erwitte.
Gemarkung Langeneicke Flur 1 Nrn. 1 bis 4, 225 und 226;
aus der Gemeinde Gimbte die Flurstücke:
aus der Gemeinde Lembeck die Flurstücke:
Gemarkung Elte Flur 6 Nr. 14;
aus der Stadt Lengerich die Flurstücke:
aus der Stadt Billerbeck die Fluren und Flurstücke:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.