§ 6 Abs. 4a PAuswGGesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Die Gültigkeitsdauer des Ersatz-Personalausweises ist auf den Zeitraum zu beschränken, der für das Erreichen des Zweckes nach § 6a erforderlich ist; sie darf…
Art. 4 Abs. 3 32025R1208VERORDNUNG (EU) 2025/1208 DES RATES vom 12. Juni 2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten stellen einen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten oder weniger aus, wenn vorrübergehend aus physischen Gründen von…
§ 5 Abs. 2 Nr. 3 ProstSchGGesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
die Person als werdende Mutter bei der Anmeldung in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung steht,
Art. 5 Abs. 1 32025R1208VERORDNUNG (EU) 2025/1208 DES RATES vom 12. Juni 2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben (Text von Bedeutung für den EWR)
Personalausweise, die den Anforderungen des Artikels 3 nicht entsprechen, verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer oder am 3. August 2031, je…
§ 6 Abs. 5 SchwbAwVSchwerbehindertenausweisverordnung
Bei nichtdeutschen schwerbehinderten Menschen, deren Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung oder Arbeitserlaubnis befristet ist, ist die Gültigkeitsdauer des…