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Teil 2 der Abschlussprüfung soll am Ende der Berufsausbildung stattfinden.
Für den Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Musikhandel bestehen folgende Vorgaben:
der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten;
die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann;
der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten;
die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Für den Prüfungsbereich Kundenberatung bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er kann;
kunden- und serviceorientiert kommunizieren und handeln,
fachbezogene Waren erklären sowie bedarfsorientiert beschaffen, anbieten und verkaufen sowie
kulturelle Zusammenhänge, Geschichte und Marktbedeutung der fachbezogenen Waren im Kundengespräch berücksichtigen
der Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch durchführen;
der Prüfling soll aus zwei ihm vom Prüfungsausschuss zur Wahl gestellten Aufgaben eine auswählen, die Grundlage für die Kundenberatung ist; den Aufgabenstellungen ist die gewählte Wahlqualifikationseinheit zugrunde zu legen;
die Prüfungszeit für das fallbezogene Fachgespräch beträgt höchstens 30 Minuten, die Vorbereitungszeit für den Prüfling höchstens 15 Minuten.
Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich
Die Abschlussprüfung besteht aus den zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2. In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und…
Geschäftsprozesse im Musikhandelmit 20 Prozent,
Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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