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Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungsbereich Metalltechnik statt.
Im Prüfungsbereich Metalltechnik soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
technische Unterlagen auszuwerten, technische Parameter zu bestimmen, Arbeitsabläufe zu planen und abzustimmen sowie Materialien und Werkzeuge zu disponieren,
Bauteile durch maschinelles Bohren und manuelle Bearbeitung herzustellen sowie manuell zu Baugruppen zu fügen,
steuerungstechnische Baugruppen aufzubauen, zu prüfen und in Betrieb zu nehmen,
Vorschriften zur Unfallverhütung und Umweltschutzbestimmungen einzuhalten und die Sicherheit von Betriebsmitteln zu beurteilen,
Prüfverfahren und Prüfmittel auszuwählen und anzuwenden,
Arbeitsergebnisse zu prüfen, zu beurteilen und zu dokumentieren,
Werk- und Hilfsstoffe zu unterscheiden,
Maßnahmen zum Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie zur Qualitätssicherung zu erklären,
manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren zu beschreiben sowie Fügeverfahren zu unterscheiden,
technische Berechnungen durchzuführen,
Erzeugungs- und Wärmebehandlungsverfahren für Metalle zu unterscheiden,
Steuerungen und Regelungen zu unterscheiden sowie Schaltpläne zu ergänzen und
Instandhaltungsunterlagen auszuwerten.
Der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt herstellen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Weiterhin soll er Aufgaben schriftlich bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt achteinhalb Stunden. Davon entfallen auf die Herstellung des Prüfungsprodukts und die Dokumentation sieben Stunden und auf die Bearbeitung der schriftlichen Aufgaben 90 Minuten.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.