NachwG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 6 NachwGUnabdingbarkeitGesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen § 5Von den Vorschriften dieses Gesetzes kann nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden. § 5