Verordnung über das Naturschutzgebiet „Im Glashüttental/Rohrbachtal“ Vom 5. November 1990*)
Die Eigentümer von Flurstücken innerhalb des Naturschutzgebiets haben zu dulden, dass in das Liegenschaftskataster der Hinweis „Naturschutzgebiet“ aufgenommen wird.
§ 10 NatGGlashV SL
§ 10 NatGGlashV SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen