Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bei der Knorscheider Mühle“ Vom 26. November 1990
Die Eigentümer von Flurstücken innerhalb des Naturschutzgebiets haben zu dulden, dass in das Liegenschaftskataster der Hinweis „Naturschutzgebiet“ aufgenommen wird.
§ 10 NatGKnorMüV SL
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