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Die in § 2 Absatz 3 bis 5 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Gemeinden Eichigt, Triebel/Vogtland und Weischlitz im Vogtlandkreis werden zum Nationalen Naturmonument erklärt.
Das Nationale Naturmonument führt die Bezeichnung „Grünes Band Sachsen“.
Nationale Naturmonumente sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die von herausragender Bedeutung sind. Nationale Naturmonumente sind wie…
Die oberste Naturschutzbehörde kann durch Rechtsverordnung geeignete Gebiete zu Nationalen Naturmonumenten erklären.
Das Nationale Naturmonument ist in eine Zone A und eine Zone B gegliedert. Die Zone A umfasst rund 750,8 Hektar und die Zone B rund 10 Hektar.
Naturdenkmal oder geschützten Landschaftsbestandteil erklärt werden.”
Schutzzweck ist es, das Gebiet des Nationalen Naturmonuments
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.