Gesetz zu dem Protokoll vom 28. August 1952 über die Rechtsstellung der auf Grund des Nordatlantikvertrags errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere und zu den dieses Protokoll ergänzenden Vereinbarungen · Teil II, Kapitel 3
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Art 4 NATOProtGKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen