§ 8 Abs. 1 Nr. 2 NatSGVessertalVVerordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Vessertal"
überwiegende Gründe des Gemeinwohls die Befreiung erfordern.
§ 8 Abs. 1 Nr. 2 NatSGmElbeVVerordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung "Biosphärenreservat Mittlere Elbe"
überwiegende Gründe des Gemeinwohls die Befreiung erfordern.
§ 8 NatGKnorMüV SLVerordnung über das Naturschutzgebiet „Bei der Knorscheider Mühle“ Vom 26. November 1990
Von den Vorschriften dieser Verordnung kann von der obersten Naturschutzbehörde auf Antrag Befreiung erteilt werden, wenn die in § 34 Abs. 2 des Saarländischen…
§ 8 Abs. 1 NatPDrömlVVerordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung als Naturpark "Drömling"
Von den Verboten des § 6 kann auf Antrag im Einzelfall Befreiung gewährt werden, wenn
§ 2 Abs. 4 OstseeSHNSGBefVVerordnung über das Befahren von Bundeswasserstraßen in bestimmten schleswig-holsteinischen Naturschutzgebieten im Bereich der Ostsee
Das örtlich zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt kann von den Verboten des § 1 allgemein und im Einzelfall, zeitlich begrenzt oder auf Dauer…