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Der Staatsbetrieb Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft hat die Aufgabe,
als Staatliche Vogelschutzwarte Monitoringmaßnahmen nach der Richtlinie 2009/147/EG durchzuführen und die Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen;
Monitoringmaßnahmen nach der Richtlinie 92/43/EWG durchzuführen und die Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.