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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Badstube“ vom 3. September 1962 (Amtsbl. S. 647) in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. Auf den in § 1 dieser Verordnung bezeichneten Flächen tritt gleichzeitig die „Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete für das Kreisgebiet Homburg (Saar)“ (Amtsbl. S. 867) vom 12. Dezember 1973 in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. Anlage