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Das im Folgenden näher bestimmte Gebiet mit einer Größe von ca. 126,8 ha wird zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Es trägt die Bezeichnung Landschaftsschutzgebiet „Beeder Bruch“ (L 6609-308) und ist Teil des Netzes Natura 2000 (§ 31 Bundesnaturschutzgesetz) als Europäisches Vogelschutzgebiet der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26. Januar 2010 S. 7) - in der jeweils geltenden Fassung. Das Schutzgebiet liegt in der Stadt Homburg, Gemarkungen Beeden-Schwarzenacker und Homburg, sowie in der Gemeinde Kirkel, Gemarkung Altstadt.
Das Schutzgebiet ist in der anliegenden Übersichtskarte,[1] die Bestandteil dieser Verordnung ist, durch schwarze Umrandung gekennzeichnet. Die flurstückgenaue Abgrenzung ist in einer Detailkarte 1 : 2.000 mit Flurstücknummern und Randsignatur wiedergegeben. Diese Karten und der Verordnungstext werden im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Oberste Naturschutzbehörde -, Saarbrücken, verwahrt. Eine weitere Ausfertigung befindet sich bei der Stadt Homburg und der Gemeinde Kirkel. Verordnungstext und Karten können bei den genannten Stellen eingesehen werden.
Das Schutzgebiet wird an den Hauptzugängen durch das Schild „Landschaftsschutzgebiet“ gekennzeichnet, dessen Aufstellung und Bestand die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zu dulden haben.