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Das im Folgenden näher bestimmte Gebiet mit einer Größe von ca. 42 ha wird zum Naturschutzgebiet erklärt. Es trägt die Bezeichnung Naturschutzgebiet „Kuhnenwald-Huhngrund“ (N 6507-305) und ist Teil des Netzes Natura 2000 (§ 31 Bundesnaturschutzgesetz) als Europäisches Vogelschutzgebiet gemäß der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.01.2010 S. 7) in der derzeit geltenden Fassung. Das Schutzgebiet liegt in der Stadt Lebach, Gemarkungen Gresaubach und Steinbach, und in der Gemeinde Schmelz, Gemarkung Limbach.
Das Schutzgebiet ist in der anliegenden Übersichtskarte, die Bestandteil dieser Verordnung ist, durch schwarze Umrandung gekennzeichnet. Die flurstückgenaue Abgrenzung ist in Detailkarten 1:2.000 mit Flurstücknummern und Randsignatur, die ebenfalls Bestandteil dieser Verordnung sind, wiedergegeben. Diese Karten und der Verordnungstext werden im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Oberste Naturschutzbehörde -, Saarbrücken, verwahrt. Eine weitere Ausfertigung befindet sich jeweils bei der Stadt Lebach und der Gemeinde Schmelz. Verordnungstext und Karten können bei den genannten Stellen eingesehen werden.
Das Schutzgebiet wird an den Hauptzugängen durch das Schild „Naturschutzgebiet“ gekennzeichnet, dessen Aufstellung und Bestand die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zu dulden haben.