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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnungen über das Naturschutzgebiet „Eulenmühle“ vom 24. Juli 1987 (Amtsbl. S. 940) und über das Naturschutzgebiet „Erweiterung Eulenmühe (Welschwies)“ vom 7. Dezember 1994 (Amtsbl. 1995 S. 54) in den derzeit geltenden Fassungen außer Kraft. Auf den in § 1 dieser Verordnung bezeichneten Flächen tritt gleichzeitig die „Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis“ (Amtsbl. S. 405) vom 31. März 1977 in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. Anlage [Red. Anm.: Zusätzlicher Text zur Grafik] Anlage zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Eulenmühle/Eulenmühle-Welschwies“ N 6706-307