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Schutzzweck ist die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes (Erhaltungsziele), einschließlich der räumlichen Vernetzung, der Brut-, Rast- oder Zugvogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie und ihrer Lebensräume: A215 Uhu (Bubo bubo) A236 Schwarzspecht (Dryocopus martius) A338 Neuntöter (Lanius collurio), und der gefährdeten Zugvogelarten nach Artikel 4 Absatz 2 der Vogelschutzrichtlinie und ihrer Lebensräume: A210 Turteltaube (Streptopelia turtur) A212 Kuckuck (Cuculus canorus) A233 Wendehals (Jynx torquilla) A300 Orpheusspötter (Hippolais polyglotta). Schutzzweck ist zudem die Erhaltung und Entwicklung des Biotopkomplexes aus naturnahen Buchen-Eichen- Beständen, magerem Grünland, Gebüschen, Hochstaudenfluren, offenen Flächen eines Melaphyr-Steinbruchs sowie dem Saubach und seinen Zuflüssen als naturnahes Fließgewässer, welcher zur Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes beiträgt und einer Vielzahl von teils seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten einen geeigneten Lebensraum bietet.