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Für das Naturschutzgebiet ist durch den Zweckverband „Ill-Renaturierung“ ein Pflege- und Entwicklungsplan erstellt worden. Er wird vom Zweckverband „Ill-Renaturierung“ - ersatzweise vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz - bei Bedarf fortgeschrieben; auf Waldflächen erfolgt die Fortschreibung in Abstimmung mit der Forstbehörde.
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden vom Zweckverband „Ill-Renaturierung“ - ersatzweise vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz - oder unter Leitung desselben von sonstigen Stellen oder Personen durchgeführt.
Auf Flächen des Staats- und Körperschaftswaldes gemäß § 3 Saarländisches Waldgesetz werden Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen vom Forstbetrieb in Abstimmung mit dem Zweckverband Ill-Renaturierung - ersatzweise mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz - durchgeführt.
Bei Verpachtung der im Eigentum des Zweckverbandes Ill-Renaturierung bzw. seiner Mitgliedsgemeinden, des Landes oder des Bundes befindlichen Grundstücke und bei vertraglichen Vereinbarungen zur Förderung der Nutzung sind die Vorgaben des Pflege- und Entwicklungsplans für die betroffene Fläche zu beachten.