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Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken innerhalb des Naturschutzgebiets haben zu dulden, dass
die Grenzen des Schutzgebiets durch Aufstellung des amtlichen Schildes „Naturschutzgebiet“ gekennzeichnet werden,
in das Liegenschaftskataster der Hinweis „Naturschutzgebiet“ aufgenommen wird,
in den Bachauen eine eigendynamische Entwicklung abläuft, welche Verlagerungen des Bachbettes, häufigere Überflutungen und Vernässungen im Naturschutzgebiet mit sich bringen kann.