Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die ausgegliederte Fläche, die unmittelbar an die bestehende, innerörtliche Bebauung angrenzt, hat eine Größe von 172 m² und umfasst einen künstlich aufgeschütteten Bereich, der bereits in der Vergangenheit gewerblich genutzt wurde. Die ausgegliederte Fläche, die keine naturschutzfachlich hochwertige Ausstattung aufweist, ist aus der beigefügten Flurkarte ersichtlich.