Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die ausgegliederte Fläche, die unmittelbar an die bestehende, innerörtliche Bebauung angrenzt, hat eine Größe von 1 850 m2 und umfasst eine bereits in der Vergangenheit als Hausgarten genutzte Fläche. Die ausgegliederte Fläche, die keine naturschutzfachlich hochwertige Ausstattung aufweist, ist aus der beigefügten Flurkarte ersichtlich.