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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung über das Naturschutzgebiet „In Geiern“ vom 25. Juni 1987 (Amtsbl. S. 873) sowie darüber hinaus auf den in § 1 dieser Verordnung bezeichneten Flächen die Verordnung vom Schutz von Landschafttsteilen und Landschaftsbestandteilen im Kreis Merzig-Wadern vom 4. Juli 1952 (Amtsbl. S. 603), ergänzt durch die Verordnung vom 26. August 1963 (Amtsbl. S 589), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, außer Kraft. Anlage [Red. Anm.: Zusätzlicher Text zur Grafik] Anlage zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „In Geiern“ (N 6506-305)