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Diese Verordnung tritt am Tag nach Ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Geißenfels“ vom 27. August 1987 (Amtsblatt S. 1073) in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. Auf den in § 1 dieser Verordnung bezeichneten Flächen tritt gleichzeitig die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen und Landschaftsbestandteilen im Kreis Merzig-Wadern vom 4. Juli 1952 (Amtsblatt S. 603) in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. Anlage