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Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von ca. 11 ha. Es umfasst nach dem Stand vom 25. November 1985 in der Gemeinde Großrosseln Gemarkung Großrosseln, Flur 5, die Flurstücke Nr. 322/1 bis 329/1, 329/4, 330/1, 330/4, 331/1, 331/4, 332/1, 333/1, 334/1, 334/4, 335/1, 336/1 bis 340/1, 342/1, 345/2, 346/1 bis 350/1, 351/2, 352/1, 353/1, 354/1, 354/5, 354/9, 355/1 bis 359/1, 360, 361, 363/5, 364, 365, 366/1, 533/367, 366/5, 368/1, 368/5, 369/1, 538/370, 371/1, 372/1, 372/4, 373/2, 374/1 bis 378/1, 746/377, 748/378, 379/1, 379/4, 380/1 bis 387/1, 387/4, 388/1 bis 392/1, 393, 395/1, 396 bis 399, 457, 458, 459/6, 460, 461/1 bis 464/1, 723/464, 464/5 sowie Teile der Flurstücke Nr. 317/5, 318/1 bis 321/1 und 475/4.
Das Naturschutzgebiet ist in dem anliegenden Kartenausschnitt [2] der Deutschen Grundkarte (DGK 5) M. 1:5.000 gekennzeichnet sowie in der Katasterkarte Maßstab M. 1:1.250 mit roter Randsignatur dargestellt. Die Katasterkarte wird beim Minister für Umwelt - Oberste Naturschutzbehörde -, Hardenbergstraße 1, 66119 Saarbrücken, archivmäßig verwahrt. Eine weitere Ausfertigung befindet sich bei der unteren Naturschutzbehörde des Stadtverbandes* Saarbrücken, Schlossstraße 10, 66117 Saarbrücken. Die Karte kann bei den genannten Behörden während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
Das Naturschutzgebiet wird an den Hauptzugängen und sonstigen Zugängen durch Aufstellung des amtlichen Schildes „Naturschutzgebiet“ gekennzeichnet.