NatSGRuthenstV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 NatSGRuthenstV SLErklärung zum SchutzgebietVerordnung über das Naturschutzgebiet „Die Ruthenstücker“ Vom 25. November 1985§ 2 Das in § 2 näher bezeichnete Gebiet wird zum Naturschutzgebiet erklärt. Es trägt die Bezeichnung „Die Ruthenstücker“.§ 2