Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Schutzgebiet hat eine Größe von ca. 10 ha und umfasst den Gipfel des Schlossberges, Flur 2, die Parzelle 603/433 einschließlich der am Fuße des Bergkegels liegenden Grundstücke sowie Flur 2, die Parzellen Nr. 434, 435, 436, 438, 439, 440, 714/442, 443, 389, 390, 393, 653/395, 654/395, 593/391, 642/433, 606/433, 640/433 und 604/433.
Die genauen Grenzen des Schutzgebiets sind in eine Karte 1:25.000 und eine Karte 1:5.000 eingetragen, die bei der obersten Naturschutzbehörde niedergelegt sind. Weitere Ausfertigungen dieser Karten befinden sich bei der unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis St. Wendel und beim Bürgermeister in Namborn.