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Das im Folgenden näher bestimmte Gebiet mit einer Größe von ca. 326 ha wird zum Naturschutzgebiet erklärt. Es trägt die Bezeichnung Naturschutzgebiet „Großer Lückner nordöstlich Oppen“ (N 6506-304) und ist Teil des Netzes Natura 2000 (§ 31 Bundesnaturschutzgesetz) als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.07.1992 S. 7) in der derzeit geltenden Fassung. Das Schutzgebiet liegt in der Gemeinde Schmelz, Gemarkung Außen, der Gemeinde Beckingen, Gemarkung Oppen, der Gemeinde Losheim am See, Gemarkung Wahlen und der Stadt Wadern, Gemarkung Nunkirchen, nordöstlich des Ortes Oppen.
Das Schutzgebiet ist in der anliegenden Übersichtskarte[2], die Bestandteil dieser Verordnung ist, durch schwarze Umrandung gekennzeichnet. Die flurstückgenaue Abgrenzung ist in Detailkarten 1:2.000 mit Flurstücknummern und Randsignatur, die ebenfalls Bestandteil dieser Verordnung sind, wiedergegeben. Diese Karten und der Verordnungstext werden im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Oberste Naturschutzbehörde -, Saarbrücken, verwahrt. Eine weitere Ausfertigung befindet sich jeweils bei der Stadt Wadern und den Gemeinden Losheim am See, Schmelz und Beckingen. Verordnungstext und Karten können bei den genannten Stellen eingesehen werden.
In den Detailkarten werden, soweit dies für die Anwendbarkeit nachfolgender Regelungen erforderlich ist, die Lebensraumtypen und deren Erhaltungszustände nach Anhang I und Artvorkommen nach Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG dargestellt.
Das Schutzgebiet wird an den Hauptzugängen durch das Schild „Naturschutzgebiet“ gekennzeichnet, dessen Aufstellung und Bestand die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zu dulden haben.