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Schutzzweck ist die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes (Erhaltungsziele), einschließlich der räumlichen Vernetzung, der prioritären Lebensraumtypen: 6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden 91E0 Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae), der Lebensraumtypen: 4030 Trockene europäische Heiden 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum], der prioritären Art und ihrer Lebensräume: 1078 Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria), der Arten und ihrer Lebensräume: 1044 Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) 1060 Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) 1083 Hirschkäfer (Lucanus cervus) 1166 Kammmolch (Triturus cristatus), der Brut-, Rast- oder Zugvogelarten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie und ihrer Lebensräume: A 234 Grauspecht (Picus canus) A 236 Schwarzspecht (Dryocopus martius), der gefährdeten Zugvogelart nach Art. 4 Absatz 2 der Vogelschutzrichtlinie und ihrer Lebensräume: A 338 Neuntöter (Lanius collurio). Schutzzweck auf den Flächen der Naturwaldzellen „Weinbrunn“ und „Werbeler Graben“ ist darüber hinaus der Schutz vor Nutzungen, Belastungen, Störungen und nicht natürlichen Veränderungen sowie die ungestörte Entwicklung als forstliche Dauerversuchsfläche zur Erforschung der Lebensvorgänge in ungestörten Waldökosystemen und zu Zwecken des Arten- und Biotopschutzes. Schutzzweck ist zudem die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften geschützter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, die Sicherung des Gebietes aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen sowie die Erhaltung der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.