Gesetze
Gesetz wird geladen …
Schutzzweck ist die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes (Erhaltungsziele), einschließlich der räumlichen Vernetzung, der prioritären Lebensraumtypen: 6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden 91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae), der Lebensraumtypen: 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi - Veronicion dillenii 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum], und der Art und ihres Lebensraumes: 1060 Großer Feuerfalter (Lycaena dispar). Schutzzweck ist zudem die Erhaltung, Pflege und Entwicklung eines strukturreichen Biotopkomplexes aus Grünland und Waldgesellschaften feuchter bis nasser Standorte, vielfältiger Hecken- und Gebüschstrukturen, Großseggenrieden und Schilfröhrichten, welcher zur Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes beiträgt und einer Vielzahl von teils seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten einen geeigneten Lebensraum bietet.