§ 8 AltLandPflSchVVerordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Gebieten von Hamburg und Niedersachsen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 12 PflSchMVVerordnung über Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 Abs. 1 VO NaturwachtVerordnung über die saarländische Naturwacht (VO Naturwacht) Vom 29. Mai 2026*
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§ 6 PflSchSaatgAnwendVVerordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut
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