AltLandPflSchV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 8 AltLandPflSchVInkrafttretenVerordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Gebieten von Hamburg und Niedersachsen § 7Anlage 1 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 7Anlage 1