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Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Landwirt/Landwirtin, Gärtner/Gärtnerin, Forstwirt/Forstwirtin, Revierjäger/Revierjägerin, Winzer/Winzerin, Fischwirt/Fischwirtin, Tierwirt/Tierwirtin (Schwerpunkt Schafhaltung) oder Wasserbauer/Wasserbauerin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis in einem der genannten Berufe nachweist.
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