§ 6 WaStrSchlBetrZV 2013Verordnung über die Betriebszeiten der Schleusen und Hebewerke an den Bundeswasserstraßen im Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Betriebszeiten der Schleusen und Hebewerke an den…
§ 14 SchleusVVerordnung über den Betrieb der Schleusenanlagen im Bereich des Nord-Ostsee-Kanals, des Achterwehrer Schifffahrtskanals, des Gieselau-Kanals und der Eider
Diese Verordnung tritt am 1. November 1999 in Kraft; ...
§ 3 ML/ElbeSKanalSchlBetrZVVerordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten am Mittellandkanal und Elbe-Seitenkanal
Die Verordnung tritt am 1. Dezember 1991 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten am Mittellandkanal vom…
§ 1 Abs. 1 NeckarSchlBetrZVBetriebszeiten
Die Betriebszeiten der Schleusen an der Bundeswasserstraße Neckar werden vorbehaltlich des Absatzes 2 wie folgt festgesetzt:
§ 2 Abs. 1 Nr. 3. am 2. Januar und am 27. Dezember: NeckarSchlBetrZVBesondere Betriebsregelungen
Beginn des Schleusenbetriebs um 6 Uhr, wenn der Tag auf einen Werktag fällt,