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Am Tag der Abstimmung ermittelt die Gemeindebehörde die Zahl der am Abstimmungstag zum Bundestag Wahlberechtigten und teilt sie unverzüglich dem Kreisabstimmungsleiter mit. Die Mitteilung soll spätestens eine Stunde nach dem Ablauf der Abstimmungszeit bei dem Kreisabstimmungsleiter eingegangen sein.
für die Gemeinde insgesamt und
für jeden Stimmbezirk, soweit er innerhalb der Gemeinde liegt,
die Zahl der Stimmberechtigten,
die Zahl der am letzten Tag der Eintragungsfrist zum Bundestag Wahlberechtigten,
Am letzten Tag der Eintragungsfrist ermittelt die Gemeindebehörde die Zahl der an diesem Tag in der Gemeinde zum Bundestag Wahlberechtigten.
die Zahl der nach der Abstimmungsliste Stimmberechtigten,
die Zahl der am letzten Tag der Eintragungsfrist zum Bundestag Wahlberechtigten,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.