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Die Gemeinden Bedersdorf, Düren, Gisingen, Ihn, Ittersdorf, Kerlingen, Leidingen, Rammelfangen, St. Barbara und Wallerfangen - ohne die in § 18 Ziff. 2 genannten Flurstücke - werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Sie erhält den Namen Wallerfangen.