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Die Gemeinden Hirzweiler, Hüttigweiler - ohne die in § 37 Abs. 2 Ziff. 1 genannten Flurstücke -, Illingen, Uchtelfangen, Welschbach - ohne die in § 37 Abs. 2 Ziff. 2 genannten Flurstücke - und Wustweiler werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Sie erhält den Namen Illingen.